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Mittwoch, 23.05.2012
Tabubruch im EPA?
Wenn das Patentamt gegen Gesetze verstößt...

Im Jahr 2000 geriet das europäische Patentamt (EPA) gleich mehrfach in die negativen Schlagzeilen. Wiederholt berichtete die Umweltorganisation Greenpeace über vom EPA erteilte Biopatente, bei deren Genehmigung das EPA eindeutig gegen geltende Gesetze verstoßen hatte.

Das "Embryonenpatent"
 Eizelle
Eizelle
© CDC
Der erste "Sündenfall" des Amtes wurde im Februar des Jahres bekannt - ein Patent auf menschliche Embryonen, das vom EPA bereits im Dezember 1999 rechtskräftig abgesegnet worden war. Der Antragsteller, die australische Firma Stem Cell Science ließ sich darin ein Verfahren schützen, bei dem Zellen aus menschlichen Embryonen entnommen, gentechnisch verändert und dann zum Beispiel zur Züchtung von Organen oder sogar gentechnisch veränderten Menschen verwendet werden könnten.

Ein solches Verfahren widerspricht jedoch sowohl deutschem als auch europäischem Recht, da beide ausdrücklich konstatieren, dass Patente auf Embryonen nicht erteilt werden dürfen. Nachdem Greenpeace diesen "Tabubruch", wie die Presse prompt titelte, publik gemacht hatte, gab sich das Patentamt zerknirscht: "Es ist traurig, dass dies passiert ist.", so der EPA-Sprecher. Es sei schwer verständlich, wie es gerade in diesem sensiblen Bereich zu der unrechtmäßigen Patentzulassung kommen konnte. Doch dieser "schwere Fehler" war keineswegs der erste, wie sich wenig später herausstellte.

Das "Chimärenpatent"
Im November 2000, nur wenige Monate nach dem Skandal um das "Embryonenpatent", deckte Greenpeace den nächsten Fall auf: Bereits im Januar 1999 hatte das EPA offenbar der australischen Firma Amrad ein Europäisches Patent (EP 380646) auf die Herstellung von Mischwesen aus Mensch und Tier erteilt. Das Patent erstreckt sich auf ein "Verfahren zur Herstellung eines nicht-humanen chimären Tieres" mithilfe einer Mischung von menschlichen und tierischen embryonalen Zellen. Embryonale menschliche Stammzellen sollen dabei in einen tierischen Embryo eingeführt werden.

Im Ergebnis sind die solchermaßen gezüchteten Chimären zwar nicht menschlich, sie können aber menschliche Organe, Körperteile, Nervenzellen bis hin zu menschlichen Erbanlagen enthalten. Im Patent wird weder angegeben, welchem Zweck diese Tiere dienen sollen, noch ob entsprechende Versuche bereits durchgeführt wurden. Hingewiesen wird allerdings darauf, dass mit dem patentierten Verfahren menschliche Keimzellen im Labor gezüchtet und kultiviert werden sollen. Da zudem in der Patentschrift kein konkreter medizinischer Nutzen für die Herstellung der Chimären genannt wird, könnte sich die Firma mit diesem Patent breite kommerzielle Nutzungsrechte sichern.

Doch auch dieses Patent verstößt gegen geltendes Recht, in Deutschland beispielsweise verbietet das Embryonenschutzgesetz prinzipiell die Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen. Und auch das EPA hatte noch im Oktober desselben Jahres erklärt, Patente auf solche Wesen und menschliche Embryonen könnten nicht erteilt werden, weil dies gegen die "guten Sitten" verstieße. Und bezog sich dabei auf den entsprechenden Artikel im europäischen Patentübereinkommen: "Europäische Patente werden nicht erteilt für Erfindungen, deren Veröffentlichung oder Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde."

Durch das große Medienecho dieses erneuten Falles aufgeschreckt, schaltete sich schließlich auch die Bundesregierung ein. Das Patent soll nun vom Deutschen Marken- und Patentamt geprüft werden. Da keines der umstrittenen Patente vom EPA selbst zurückgenommen werden kann, wenn nicht offiziell dagegen Einspruch erhoben wird, musste Greenpeace diesen Part übernehmen und das Einspruchsverfahren in Gang setzen...

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