| Umstrittene Gen-Kartoffel Amflora darf aufs Feld |
| EU-Kommission erteilt erster gentechnisch veränderter Kartoffel die Zulassung |
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Die umstrittene Gen-Kartoffel Amflora darf - als erste gentechnisch veränderte Kartoffel überhaupt - zukünftig für industrielle Zwecke angebaut und als Futtermittel verwendet werden. Das hat jetzt die EU-Kommission entschieden, obwohl die Kartoffel ein Resistenzgen gegen ein Antibiotikum enthält. Ob diese Resistenzen auf den Menschen übergehen können und damit Therapien unwirksam machen, ist nach Ansicht von Umweltverbänden nicht ausreichend geklärt. Generell kündigte die EU-Kommission an, den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in Europa neu ordnen zu wollen und die nationale Mitbestimmung zu erweitern.
Der Streit ist entschieden – vorerst jedenfalls: Nach einem bereits im Jahr 2003 eingeleiteten Zulassungsverfahren und aufgrund mehrerer wissenschaftlicher Gutachten hat die EU-Kommission jetzt die Zulassung für die Kartoffelsorte „Amflora“ erteilt. Diese von BASF entwickelte, gentechnisch veränderte Kartoffelsorte enthält die Stärkekomponente Amylopektin, die zum Beispiel in der Papierherstellung oder für die Qualitätsverbesserung von Druckfarben verarbeitet wird. Konventionelle Kartoffeln enthalten dagegen zu 20 Prozent eine zweite Stärkeart, Amylose, die sich nicht für die industrielle Anwendung eignet.
Begrüßt von der chemischen Industrie
Zum ersten Mal weltweit wurde damit eine gentechnisch veränderte Kartoffel zugelassen. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) und die Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie (DIB) sehen in dieser jetzt für zehn Jahre geltenden Zulassung das Ende einer zwölf Jahre dauernden Zulassungsblockade für gentechnisch verbesserte Pflanzen – und damit einen Schritt in die richtige Richtung. Nach Angaben des Herstellers optimiere die „innovative Technologie“ schließlich den Produktionsprozess und senke den Verbrauch an Rohstoffen, Energie, Wasser und mit Erdöl hergestellten chemischen Produkten – ohne große Risiken.
Warnung vor Antibiotika-Resistenz in der Kartoffel
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht dies jedoch ganz anders. Er hat die Zulassung der Gentech-Kartoffel Amflora durch die Brüsseler EU-Kommission scharf kritisiert. Die Tatsache, dass die Amflora für industrielle Anwendungen und als Futtermittel zugelassen worden ist, ist für den BUND-Vorsitzenden Hubert Weiger ein „politischer Kniefall vor der BASF“. Die Stärkekartoffel enthalte ein Resistenz-Gen gegen Antibiotika, darunter eines, das zu den wichtigsten Arzneimitteln gegen Tuberkulose gehöre. Die Übertragung dieses Resistenz-Gens auf Bakterien des Magen-Darm-Trakts sei nicht auszuschließen.
Demgegenüber erklärt EU-Gesundheitskommissar John Dalli: „Nach einer umfassenden und gründlichen Prüfung der fünf ausstehenden GVO-Anträge ist mir deutlich geworden, dass es keine weiteren wissenschaftlichen Fragen mehr gibt, die untersucht werden müssten. Alle wissenschaftlichen Aspekte und besonders die Sicherheitsbedenken sind bereits ausgiebig berücksichtigt worden. Eine weitere Verzögerung bei der Zulassung wäre nicht zu rechtfertigen gewesen.“
Strenge Auflagen für Anbau
Zwar ist die Amflora primär für die industrielle Anwendung gedacht, doch prinzipiell besteht bei gentechnisch veränderten Sorten immer die Möglichkeit, dass eine genetische Vermischung mit anderen, für den Verzehr bestimmten Sorten stattfindet. Unter anderem deshalb enthält der neue EU- Beschluss strenge Vorgaben für den Anbau, damit nach der Ernte keine genetisch veränderten Kartoffeln auf dem Acker liegen bleiben und damit sich die Amflorasamen nicht in der Umgebung ausbreiten. Ein ergänzender Beschluss gilt den bei der Stärkegewinnung anfallenden Nebenerzeugnissen, soweit sie als Futtermittel verwendet werden.
Dass dies trotzdem eine Ausbreitung und Vermischung der Amfloragene nicht ausschließt, zeigen nach Angaben des BUND bisherigen Erfahrungen: So habe es in der Vergangenheit in Deutschland bereits Vermischungen mit normalen Kartoffeln gegeben. Ein die Amflora anbauender Landwirt in Mecklenburg-Vorpommern habe beispielsweise Aussaatflächen verwechselt. Daraufhin musste die BASF auf 20 Hektar Fläche die Knollen vernichten, um eine unkontrollierte Ausbreitung zu verhindern.
Künftig mehr nationale Mitbestimmung bei Zulassungen
Die Europäische Kommission hat gleichzeitig ihre Absicht angekündigt, noch diesen Sommer einen Vorschlag vorzulegen, der den Mitgliedstaaten mehr Entscheidungsfreiheit in der Frage des Anbaus genetisch veränderter Sorten lassen würde. Entsprechend den politischen Leitlinien wird Dalli bis Sommer einen Vorschlag unterbreiten, wie ein gemeinschaftliches, wissenschaftlich fundiertes Zulassungsverfahren durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kombiniert werden kann mit dem Recht der Mitgliedstaaten, selber zu bestimmen, ob sie in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet genetisch veränderte Sorten anbauen lassen möchten oder nicht.
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| (EU, BUND, 03.03.2010 - NPO) |
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